Zahnarzt Bad Homburg - Lasertherapie
In der Chirurgie
Hier dient der Laser zum Entfernen von Hautwucherungen, zur Lippenbandentfernung oder zum desinfizieren von Wunden. Auch eine Beschleunigung der Wundheilung, mit geringerem Schmerzmittelverbrauch, ist dokumentiert. Mittles geeigneter Laser kann auch der Kiefer bearbeitet werden. Dies reicht von der Abtrgaung des Knochens über die Vorbereitung zur Aufnahme eines Zahnimplantates bis zur Freilegung von Implantaten. In der Chirurgie hat der Einsatz von Lasern eine lange und sehr erfolreiche Geschichte.
In der Parodontologie
In der Parodontologie (Behandlung von Zahnfleisch- und Zahnbetterkrankungen) kann mittels Laser eine Reinigung der Zahntaschen durchgeführt werden. Dabei macht man sich die gewebeabtragenden und bakterientötenden Eigenschaften des Laserlichtes zu nutze. Dieser Effekt kommt auch zum Tragen, wenn um ein Implantat das Zahnfleisch und der Knochen entzündet sind. Hier ist eine Behandlung mittels Laser sogar unumgänglich, wenn man erfolgreich behandelt werden möchte.
Bei Wurzelbehandlungen
In diesen Fällen dient der Laser zur Sterilisation der behandelten Wurzelkanäle, um späteren Infektionen vorzubeugen. Hierdurch können eventuelle Operationen an der Wurzelspitze vermieden werden. Auch bereits erfolglos operierte Zähne lassen sich so ggfs. noch erhalten. Die Behandlung von entzündeten Zähnen stellt eine sehr schonende und effektive Behandlung dar.
Weitere allgemeine Vorteile von Laserbehandlungen:
- beschleunigte Wundheilung
- i.d.R. keine Wundschwellung
- Infektionen werden verringert
- geringerer Verbrauch von Schmerzmitteln
- nahezu schmerzlose, angenehmere Behandlung möglich
Da weder die Gesetzlichen Krankenkassen noch Privatversicherungen in Deutschland eine Gebührenposition für die Laser-Anwendung kennen, wird diese Maßnahme analog nach der heute gültigen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet.
Sie werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind, keinen Zuschuss für die Laser-Anwendung erhalten. Private Versicherungen verhalten sich unterschiedlich.
Falls Sie im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit der anfallenden Kosten interessiert, sollten Sie Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag zur Festlegung des Erstattungsbetrages vorlegen.
Falls Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte darauf an, wir informieren Sie gerne ausführlich.
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